Die Aufzählung schließt aber andere Körperschaften nicht aus, sofern diese unter anderer Bezeichnung im Rahmen ihrer Diensterfüllung die gleichen Aufgaben leisten.
Als Teilnehmer gelten alle genannten Fahrer, Beifahrer und Begleitpersonen.
4. AUSWEISE UND FAHRZEUGE
Jede Fahrerin / jeder Fahrer muss im Besitz der erforderlichen Fahrzeugpapiere, eines in Ungarn (Europäische Union) gültigen Führerscheins und der vorgeschriebenen internationalen Versicherung sein.
Zugelassen sind alle ein- und zweispurigen Motorfahrzeuge, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind.
5. KENNZEICHNUNG DER FAHRZEUGE
Jedes Fahrzeug sollte während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern versehen sein. Bei Motorrädern sollte die Startnummer sichtbar angebracht sein. An PKW und Bussen sollte je eine Startnummer an der Front- und eine an der Heckseite des Fahrzeugs so angebracht sein, dass keine Sichtbehinderung erfolgt.

